Gebührenbremse 2024

Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio Euro zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (§16 Abs. 1 Z 15 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 116/2016), für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr für das Jahr 2024.

Gem. § 2 des Gebührenbremse-Gesetzes erlässt die OÖ Landesregierung eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinde und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden.

Die Verteilung der Mittel an die Gemeinden richtet sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile heranzuziehen ist. Die Stadtgemeinde Steyregg erhielt aufgrund dieses Aufteilungsvorganges einen Betrag von Euro 84.557,00.

Der Gemeinderat hat beschlossen die Gebührenbremse auf die Abfallbeseitigung anzuwenden. So erhalten die Gebührenpflichtigen in Steyregg eine Gutschrift in Höhe von rd. 11,81 % auf ihre Abfallgebühr 2024. Diese Gutschrift wird im Zuge der Vorschreibung im 3. Quartal durchgeführt und als eigens ausgewiesene Position dargestellt.

28. Juni 2024